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Warum braucht es diese Initiative?

Die Initiative «BLKB – die Bank fürs Baselbiet» ist notwendig, weil die BLKB, als zentrale Institution des Kantons mit Staatsgarantie, sich zunehmend von ihrem ursprünglichen Auftrag entfernt hat. Risikoreiche Projekte und politisch beeinflusste Vorhaben wie die Digitalbank «Radicant» haben das Vertrauen in die Bank beeinträchtigt. Zudem hat die Bank ihre regionalen Aufgaben durch Expansionen weit über die Nordwestschweiz hinaus verfehlt. Die Initiative fordert daher eine Rückbesinnung auf den Kernauftrag, der die Bank in den Dienst des Kantons und seiner Bevölkerung stellt.

Warum soll die Mehrheit der Bankratsmitglieder im Kanton Basellandschaft wohnen?

Wie bereits erwähnt, gehört die Bank dem Kanton und damit den Bürgerinnen und Bürgern vom Kanton Basel-Landschaft. Neben der Professionalisierung fordern die Initianten deshalb auch, dass die Mitglieder des Bankrats einen engen Bezug zum Kanton und dessen Interessen haben. Strategische Entscheidungen und Abenteuer – wie das Engagement in Zürich – sollen zumindest kritisch hinterfragt und die kantonalen Interessen stets berücksichtigt werden. Und dies gelingt nur, wenn der Bezug zum Kanton vorhanden ist.

Woran ist zu erkennen, dass sich die BLKB im Vergleich zu anderen Kantonalbanken in den letzten 8 Jahren deutlich schlechter entwickelt hat?

Der Geschäftserfolg der BLKB ist von 2016 bis Ende 2024 lediglich um 10 % gestiegen. In diesen acht Geschäftsjahren konnte somit kein nennenswertes Gewinnwachstum erzielt werden. Gleichzeitig wuchs jedoch die Bilanzsumme um 52 %, und der Personalbestand wurde um fast 50% aufgestockt! Zum Vergleich: Die Gewinne anderer Kantonalbanken entwickelten sich im selben Zeitraum wie folgt: St Galler KB: plus 37% Luzerner KB: plus 51% Graubünd. KB: plus 63% Thurgauer KB: plus 30% Aargauer KB: plus 52% Freiburger KB: plus 50% Mit einer Gewinnentwicklung von nur 10 % liegt die BLKB im Vergleich zu ähnlichen Kantonalbanken abgeschlagen auf dem letzten Platz. Dadurch hat der Kanton in diesem Zeitraum einen deutlich geringeren Wertzuwachs erzielt und auch die potenziellen Gewinnausschüttungen an den Kanton fielen spürbar geringer aus.

Warum soll der Landrat wieder mehr Mitsprache bei der Wahl des Bankrats haben?

Die BLKB gehört mehrheitlich dem Kanton Basel-Landschaft. Der Bankrat ist das oberste Organ der Bank und trägt die Verantwortung für deren strategische Ausrichtung sowie für die Zusammensetzung der operativen Führung (Geschäftsleitung). Vor einigen Jahren wurde der Bankrat richtigerweise entpolitisiert. Zuvor hatten die politischen Parteien im Landrat die Möglichkeit, ein oder mehrere Mitglieder des Bankrats zu nominieren, die dann formal vom Regierungsrat gewählt wurden. Die Kehrseite dieser Entpolitisierung ist jedoch, dass der Regierungsrat seither ohne Rücksprache mit dem Landrat die Mitglieder des Bankrats eigenständig bestimmen kann. In der Folge wurden wiederholt Personen gewählt, die über keine Erfahrung im Bankwesen verfügten und bei deren Auswahl weder auf Herkunft noch auf mögliche Interessenkonflikte geachtet wurde. Der Landrat hat aktuell lediglich die Möglichkeit, die Wahl der Bankratsmitglieder zur Kenntnis zu nehmen. Die Initiative fordert nun deshalb, dass der Regierungsrat seine Kandidaten dem Landrat zur Wahl vorlegen muss. Dadurch bleibt die Entpolitisierung gewahrt, während ein einseitiges Ernennungsverfahren durch den Regierungsrat und ein Alleingang der Regierung nicht mehr möglich ist. Sprich, es entsteht ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Regierung und Landrat zu Gunsten der BLKB.

Warum wird ein Lohndeckel für die Mitglieder der Geschäftsleitung gefordert?

Die BLKB ist zu 74% im Besitz des Kantons Basel-Landschaft (und profitiert von einer Staatsgarantie, weshalb sie als Staatsbank agiert. Ihr Auftrag ist es, ihren vornehmlich regionalen Kunden Bankprodukte und -dienstleistungen zu marktüblichen Konditionen anzubieten und sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Kunden in der Region jederzeit erfüllt werden. Darauf fokussiert sich ihre Aufgabe - mehr nicht. Die Geschäftsleitung muss vor allem dafür sorgen, dass sie Neuerungen in der Finanzindustrie frühzeitig erkennt und in die Strategie der BLKB integriert. Sie hat die Verantwortung, dass der Kanton und die Zertifikatsinhaber eine jährliche Entschädigung (Mehrwert des Zertifikats plus Dividende) erhalten, die vergleichbar ist mit anderen Kantonalbanken bzw. mit der durchschnittlichen Rendite eines Schweizer Aktienportfolios (SPI). Mehr nicht. Für diese Aufgaben braucht es eine qualifizierte und motivierte Geschäftsleitung, die das hervorragende Kreditportfolio, insbesondere im Bereich Hypotheken, sowie die treue Anlegerkundschaft betreut und das Unternehmen im Einklang mit dem Wachstum unserer Region weiterentwickelt. Mehr nicht. Vor diesem Hintergrund halten wir die maximal doppelte Entschädigung eines Regierungsrats für die Führungsebene einer Staatsbank, die die oben genannten Aufgaben erfüllt, für fair und angemessen.

Warum sollen die Bankratsmitglieder Kenntnisse im Bankgeschäft haben?

Die Initiative fordert eine Professionalisierung des Bankrats. So soll die Präsidentin oder der Präsident während der beruflichen Laufbahn eine leitende operative Funktion in einer Bank ausgeübt haben. Auch die übrigen Bankratsmitglieder sollen über grundlegende Kenntnisse im Bankwesen verfügen. Für die Initianten ist dies von zentraler Bedeutung. Ohne fundierte Fachkenntnisse kann der Bankrat nicht auf Augenhöhe mit der Geschäftsleitung agieren und die richtigen Entscheidungen für die Bank treffen. Sie sind überzeugt, dass ein professionalisierter Bankrat weder die Beteiligung an Swissquote verkauft noch eine Bank in Zürich gegründet hätte, deren Erfolgsaussichten äusserst gering waren.

Greift diese Initiative ins operative Geschäft der Bank ein?

Nein, das ist nicht der Fall. Die Hauptgeschäftstätigkeit der Bank soll in der Region bleiben – so wie es heute bereits der Fall ist und auch in Zukunft sein soll. Zwar ist die Region nicht eindeutig definiert, doch die Initianten verstehen darunter im Wesentlichen den Jura-Nordfuss (BL, BS, Fricktal, Dorneck und Thierstein), sprich also die Nordwestschweiz. Selbstverständlich kann die BLKB auch Geschäfte in der übrigen Schweiz und im Ausland tätigen. Allerdings darf deren Umfang nicht dazu führen, dass die Bedürfnisse der regionalen Kundschaft vernachlässigt werden. Der Bank werden keine rentablen Geschäftsaktivitäten untersagt, die sie bereits heute ausübt. Die in Artikel 2.6 erwähnten Vorgaben zu Organisation, Struktur und Prozessen unterstreichen lediglich das Anliegen der Initianten, dass die BLKB klar als Kantonalbank erkennbar bleibt und sich innerhalb dieses Rahmens weiterentwickelt.

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